Founder-Ambassador-Programm Schweiz — Bedingungen
Bedingungen des privaten Founder-Ambassador-Programms von RealHealers für den Markt Schweiz: 20 % der Plattformgebühr, langfristige Verpflichtung. Version: founder-ch-2026-09.
Letzte Aktualisierung: 2026-06-28
1. Programm-Überblick
Das Founder-Ambassador-Programm Schweiz ist ein geschlossener, streng privater Kreis von maximal 10 Personen, persönlich vom Gründer von RealHealers eingeladen. Es gibt keinen Selbstbeitritt und keine öffentliche Bewerbung.
Eine Gründer-Therapeut:in erhält 20 % der Plattformgebühr aus jeder bezahlten Sitzung der von ihr eingeladenen Therapeut:innen — langfristig, nach den Regeln und für den Zeitraum gemäss diesem Dokument.
2. Abgrenzung zum Empfehler-Kreis
Der Empfehler-Kreis (10 % der Plattformgebühr) ist das öffentliche Empfehlungsprogramm und steht auch auf dem Markt Schweiz allen registrierten Nutzer:innen offen.
Das Founder-Ambassador-Programm (20 %) ist davon getrennt: privat, limitiert (10 Plätze CH) und nur auf persönliche Einladung. Beide Programme bestehen nebeneinander.
3. Provision und Auszahlung
Provisionssatz: 20 % der von RealHealers erhobenen Plattformgebühr (nicht des Sitzungspreises) aus jeder BEZAHLTEN Sitzung der eingeladenen Therapeut:innen. Plattformgebühr ist die Provision für Klient:innen über das Portal (Basic 12 %, Pro 8 %, Enterprise 4 %) bzw. die Zahlungsgebühr von 3.5 % für eigene Klientschaft gemäss den AGB für Therapeut:innen (Ziffer 15). Die Provision entsteht erst mit der Zahlung der Sitzung; stornierte oder erstattete Sitzungen begründen keine Provision.
Währung: Schweizer Franken (CHF). Auszahlungsschwelle: CHF 50. Beträge unter der Schwelle werden in den nächsten Zyklus vorgetragen.
Auszahlungskanäle: Überweisung auf ein Schweizer IBAN-Konto oder Verrechnung mit dem Abonnement des Buchhaltungs-Service. Zu jeder Auszahlung wird eine Gutschrift (Self-Billing-Beleg, «Vermittlungsprovision») ausgestellt.
Mehrwertsteuer: Founder mit MWST-Nummer teilen diese im Profil mit; die Gutschrift weist dann die MWST (aktueller Normalsatz) zusätzlich aus. Ohne MWST-Nummer wird keine Steuer ausgewiesen.
4. Langfristige Verpflichtung
Die 20 %-Provision gilt für 6 Jahre ab Statusverleihung, mit Verlängerungsmöglichkeit nach den hier definierten Regeln. Sie unterliegt nicht den periodischen Änderungen des Empfehler-Kreises.
Bei Einstellung der Tätigkeit, Verkauf oder Übernahme von RealHealers geht die Verpflichtung auf den Rechtsnachfolger über oder wird finanziell auf Basis des geschätzten kumulierten Verdienstwerts (12-Monats-Durchschnitt) abgerechnet.
5. Marktbezug Schweiz
Der Founder-Code und die Founder-Landingpage gelten für den Markt Schweiz. Registrierungen auf anderen Märkten werden dem Schweizer Founder-Code nicht zugeordnet; die betreffende Person sieht einen deutlichen Hinweis («Dieses Programm gilt nicht für diesen Markt»).
5a. Betreiberin
Betreiberin des Programms ist die RealHealers GmbH, Glatthof 6, 9245 Oberbüren, Schweiz, UID CHE-294.364.545. Kontakt: kontakt@realhealers.com.
6. Annahme der Bedingungen
Die Teilnahme setzt die ausdrückliche Annahme dieser Bedingungen voraus. Die Annahme wird mit Zeitstempel und Versionskennung dieses Dokuments gespeichert.
7. Steuern und Sozialversicherung
Erhaltene Provisionen sind steuerbares Einkommen und gehören in die Steuererklärung der Empfänger:in. Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit fallen AHV/IV/EO-Beiträge an; zuständig ist die Ausgleichskasse (Merkblatt 2.02 der AHV/IV).
RealHealers stellt zu jeder Auszahlung eine Gutschrift sowie eine jährliche Übersicht der Auszahlungen als PDF bereit.
8. Beendigung
Der Founder-Ambassador-Status ist nicht übertragbar und endet ausschliesslich bei wesentlichem Verstoss gegen das SAFE & HOLISTIC Manifest oder die Plattform-AGB — nach einem Verfahren mit schriftlicher Verwarnung und mindestens 30 Tagen Antwortfrist.